Wohngeldreform in Kraft getreten - Wer hat ein Recht auf Wohngeld?
Zum 1. Januar 2020 ist das sogenannte „Wohngeldstärkungsgesetz“ in Kraft getreten. Doch was diese Wohngeldreform konkret bedeutet und wer davon betroffen ist, wissen viele Mieterinnen und Mieter nicht. Gemeinsam mit unserem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW möchten wir verstärkt darüber aufklären, wer in welchen Fällen wohngeldberechtigt ist. Dazu hat uns der GdW einige hilfreiche Fakten und Informationen zusammengefasst.
Die folgenden Hinweise sollen allen unseren Mieterinnen und Mietern beim Antrag auf Wohngeld als Hilfestellung dienen.
Was ist Wohngeld?
Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld.
Letztlich ist das Wohngeld ein – wenn auch geringer – Ausgleich für viele staatliche Regelungen, die das Wohnen verteuert haben und dazu führen, dass ein angemessener Wohnraum für manche Bürgerinnen und Bürger nicht mehr finanzierbar ist. Wohnen wurde vom Staat als Grundbedürfnis jedes Menschen anerkannt und wird daher unterstützt.
Auf das Wohngeld hat jeder, der die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllt, ein Recht und sollte dies auch in Anspruch nehmen.
Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den sogenannten Kosten der Unterkunft. Diese sind Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe. Auch Eigentümer können für selbst genutzten Wohnraum – als Zuschuss zur Belastung – Wohngeld erhalten.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatlichen Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Beispielswiese kann ein Einpersonenhaushalt in München mit 1.700 Euro Monatsverdienst (brutto) noch ein geringes Wohngeld beziehen. Bei alleinstehenden Rentnern sollte unabhängig vom Wohnort ein Anspruch bei einer Rente ab 1.000 Euro geprüft werden.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.
Wie berechnet sich das Wohngeld?
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete – oder bei Eigentümern nach der Belastung – und dem Gesamteinkommen.
Weitere Infos, Ratschläge und Hinweise erhalten Sie in der Broschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat