Individuelle Wohnlösungen – passend zu Ihrer Lebenssituation.
Wir möchten mit dem Vorurteil aufräumen, dass geförderte Wohnungen nur Personen zustehen, die Unterstützung vom Staat erhalten.
Das ist nicht richtig!
Auch Personen mit geringen und mittleren Einkommen können Anspruch auf geförderten Wohnraum haben!
Die Einkommensgrenzen sind großzügiger, als viele vermuten. Ob Ihr Haushalt die Voraussetzungen erfüllt, lässt sich schnell und unkompliziert prüfen – schauen Sie einfach, welche Grenze für Ihre Situation gilt.
Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der letzten 12 Monate (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bürgergeldbescheid, Rentenbescheide etc.)
- Ausweisdokumente aller im Haushalt lebenden Personen
- Heiratsurkunde, sofern Sie verheiratet sind
Unsere Objekte mit geförderten Wohnungen finden Sie hier: